Beitragsordnung

Grundlagen für die Beitragsordnung sind:

  • §§ 4 – 6 der Satzung der KINDERVEREINIGUNG Leipzig e.V. vom 25.06.1997, mit den Veränderungen der Mitgliederversammlung vom 02.12.1998
  • die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 25.10.2000

1. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Deren Entrichtung ist Bringepflicht.

2. Der Jahresbeitrag wird jeweils am 01.01. des Kalenderjahres im Voraus fällig. Der Jahresbeitrag kann in 2 Raten zu je 50 % entrichtet werden. Dabei wird die 2. Rate zum 01.07. des laufenden Kalenderjahres fällig. Monatliche Zahlweise kann unter Beachtung der untenstehenden Regelungen, mit Ausnahme der juristischen Personen, vereinbart werden.

3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt anteilig auf die verbleibenden Monate fällig. Dabei wird für den Monat, in dem der Beitritt erfolgte, der volle anteilige Beitrag fällig. Bei Beitritt im Laufe eines Kalenderjahres ist mindestens der halbe anteilige Jahresbeitrag innerhalb von 4 Wochen fällig. Erfolgte der Beitritt bis zum 30.06. des Kalenderjahres, so ist der Restbeitrag bis zum 01.08. des laufenden Kalenderjahres zu entrichten. Erfolgt der Beitritt im Laufe des 2. Halbjahres im laufenden Kalenderjahr, so ist der Restbeitrag innerhalb von 4 Wochen zu entrichten. Bei verbindlicher Vereinbarung von monatlicher Zahlungsweise entfallen die Regelungen der 3 vorstehenden Sätze.

4. Für fördernde Mitglieder wird bei Beitritt bis einschließlich des 30.06. im laufenden Kalenderjahr der gesamte Jahresbeitrag fällig. Bei Beitritt innerhalb des 2. Halbjahres im laufenden Kalenderjahr wird in jedem Fall der halbe Jahresbeitrag fällig. Für die Nutzung der von mitgliedsabhängigen Ermäßigungen für Leistungen des Vereines ist in jedem Fall die bereits erfolgte 50 % Entrichtung des Jahresbeitrages für fördernde Mitglieder nachzuweisen.
Ansonsten gelten die Fristen wie unter 3. für Mitglieder. Unter Beachtung der oben stehenden Regelungen kann für natürliche Personen monatliche Zahlungsweise vereinbart werden.

A) für volljährige Mitglieder mit gesichertem Einkommen (Lohn- u. Gehalts-empfänger, Selbständige freiberuflich Tätig

jährlich halbjährlich monatlich
48,00 Euro 24,00 Euro 4,00 Euro

B) für minderjährige Mitglieder mit gesichertem Einkommen (Lohn- und Gehalts-empfänger weiter wie unter A)

jährlich halbjährlich monatlich
36,00 Euro 18,00 Euro 3,00 Euro

C) für volljährige Mitglieder ohne gesichertes Einkommen (Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Alleinerziehende, Rentner, Studenten, Azubis, Schüler, sozial Schwache)

jährlich halbjährlich monatlich
18,00 Euro 9,00 Euro 1,50 Euro

D) für minderjährige Mitglieder ohne gesichertes Einkommen (Arbeitslose … wie unter C)

jährlich halbjährlich monatlich
12,00 Euro 6,00 Euro 1,00 Euro

E) für fördernde Mitglieder (natürliche Personen)

jährlich halbjährlich monatlich
72,00 Euro 36,00 Euro 6,00 Euro

F) für fördernde Mitglieder (juristische Personen)

jährlich halbjährlich monatlich
120,00 Euro 60,00 Euro

6. Bei besonderen Härtefällen sind befristete Ausnahmeregelungen durch den Vorstand auf Grundlage eines Antrages möglich.

7. Die Mitgliedsbeiträge sind beim Vorstand der KINDERVEREINIGUNG Leipzig e.V. zu entrichten.

Die Beitragsentrichtung erfolgt :

  • durch persönliche Bar / Scheckeinzahlung in der Geschäftsstelle
  • durch Zusendung eines Verrechnungsschecks, dabei gilt das Datum des Poststempels
  • durch Überweisung auf unser Konto Nr. 116 550 1399, BLZ 860 555 92 bei der Sparkasse Leipzig, bei Überweisungen ist als Zahlungsgrund “Mitgliedsbeitrag + Jahr” sowie Name, Vorname, Adresse anzugeben

8. Die Beitragsordnung kann nur durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung geändert werden.

9. Die vorliegende Beitragsordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.06.2003 per 01.01.2004 in Kraft.

Änderung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung am 25.06.1997.

Änderung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung am 25.10.2000.
Letzte Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung am 25.10.2000.
Letzte Änderung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung am 04.06.2003.

 

Der Vorstand

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