Freistellungsbescheide
Bescheid nach § 60a Abs.1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO
Bescheid nach § 60a Abs.1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO